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Spekulationsgewinn bei einer Grundstücksveräußerung mit ursprünglichem Erbbaurecht
„Partielle” Nämlichkeit des Wirtschaftsguts nach Löschung des Erbbaurechts und kurzfristiger lastenfreier Weiterveräußerung
Inhaber von Erbbaurechten (mit Wohnhaus) sollten die neue Rechtsprechung des BFH beachten. Der BFH hat klargestellt, dass die Beseitigung der Erbbaurechtsbelastung durch Kauf des dazugehörenden Grundstücks mit anschließender Löschung des Erbbaurechts und daraufhin Verkauf des nun insoweit lastenfreien Grundstücks zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft nach §§ 22 Nr. 2, 23 EStG führen kann.
Versilberung der Erbschaft
Dem Urteil des BFH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger im Besprechungsfall waren eine Erbengemeinschaft. Sie hatten im Jahr 2003 von ihrem verstorbenen Vater im Wege der Gesamtrechtsnachfolge u. a. ein Erbbaurecht samt dem auf dem Erbbaugrundstück errichteten Wohngebäude erhalten, das dem Vater 1955 eingeräumt worden war und noch bis zum laufen sollte. Die Erbengemeinschaft erwarb nun im Streitjahr 2005 auch das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück zum Kaufpreis von 49.017 €. Im Kaufvertrag hat die Erbengemeinschaft auch das Erbbaurecht aufgehoben und dessen Löschung bewilligt und beantragt. Nach Löschung des Erbbaurechts verkaufte die Erbengemeinschaft das erbbauunbelastete Grundstück mit darauf stehendem Wohnhaus für 145.000 €. Von...