Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 10 vom Seite 10

Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG

Ergänzende Anweisungen der OFD Frankfurt

Martin Hilbertz

Die OFD Frankfurt/M. hat sich ergänzend zu den Verwaltungsanweisungen in R 3.26 LStR geäußert und zu den einzelnen Tätigkeiten Stellung genommen. Zudem hat sie in einer weiteren Verwaltungsanweisung zu zwei BMF-Schreiben Erläuterungen gegeben.

Drei Tätigkeitsbereiche begünstigt

§ 3 Nr. 26 EStG begünstigt drei Tätigkeitsbereiche: die

  • nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit,

  • nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,

  • nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

Einzelfälle

Die OFD Frankfurt/M. hat in einer alphabetischen Aufzählung zu zahlreichen Einzelfällen Stellung genommen. Unter anderem ist der landesspezifische Fall geregelt, wenn Zahnärzte in freier Praxis im Rahmen der „Arbeitskreise Jugendzahnpflege in Hessen“ tätig werden (sog. Patenschaftszahnärzte). Insoweit üben sie diese Tätigkeit nebenberuflich aus, so dass die entsprechenden Vergütungen bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt sind. Gegenüber der bisherigen Anweisung vom (S 2245 A - 2 - St 213) wurden lediglich die ab 2013 gültigen Freibeträge eingearbeitet. Das Bayerische Landesamt für Steuern führt i...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen