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StuB Nr. 19 vom Seite 744

Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters durch die Personengesellschaft

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

An der X OHG sind A, B und C mit je einem Drittel beteiligt. Nach Kündigung scheidet C per gegen eine Abfindung von 150 T€ aus: Die Abfindung erfolgt, wie vertraglich vorgesehen, durch die Gesellschaft und zwar i. H. des anteiligen Unternehmenswerts. Besondere sonstige Bestimmungen enthält der Gesellschaftsvertrag nicht. Unmittelbar vor Abfindung ergibt sich folgende Bilanz der OHG:


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Liquide Mittel
450
Kapital A und B
200
Div. Vermögen
550
Kapital C
100
Verbindlichkeiten
700

Stille Reserven sind in den Vermögensgegenständen nicht vorhanden. Der Unternehmenswert der OHG beträgt 450 T€. Am ruht das Geschäft. Bis auf die Effekte aus der Abfindung ist die Jahresbilanz daher mit der vorstehenden identisch.

II. Fragestellung

Welche Auswirkung hat die Abfindung auf die handelsrechtliche Bilanz der X OHG per ?

III. Lösungshinweise

1. Zivilrecht: Fortsetzung der Gesellschaft

Seit der Neufassung von §§ 131 ff. HGB durch das HRefG vom gilt: Ohne abweichende Bestimmung im Gesellschaftsvertrag wird die Gesellschaft durch den Austritt eines Gesellschafters nicht aufgelöst, vielmehr von den verbleibenden Gesellschaftern (hier A und B) fortgesetzt.

2. Bilanzrechtlic...

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