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Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags
(1) Hat die Behörde die Aufgabe des Bekanntgabewillens vor Absendung des ersten Bescheids eindeutig dokumentiert, so bedarf es gem. nrkr. NWB JAAAE-37778 (BFH-Az.: X R 19/13) keiner Änderungsvorschrift für den Erlass eines neuen Bescheids zuungunsten des Stpfl., da es sich bei dem neuen Bescheid um den Erstbescheid handelt. (2) Im Jahr der Anschaffung/Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts ist die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags für dieses Wirtschaftsgut nicht mehr möglich.