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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1319/10 EFG 2013 S. 1211 Nr. 15

Gesetze: EStG 2008 § 7g Abs. 1 und 2AO § 122 Abs. 1; AO § 124 Abs. 1

Aufgabe des Bekanntgabewillens durch die Behörde vor Absendung des Bescheides – kein Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Anschaffung/Herstellung

Leitsatz

1. Hat die Behörde die Aufgabe des Bekanntgabewillens vor Absendung des ersten Bescheides eindeutig dokumentiert, so bedarf es keiner Änderungsvorschrift für den Erlass eines neuen Bescheides zuungunsten des Steuerpflichtigen, da es sich bei dem neuen Bescheid um den Erstbescheid handelt.

2. Im Jahr der Anschaffung/Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsgutes ist die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages für dieses Wirtschaftsgut nicht mehr möglich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 9 Nr. 49
DStRE 2014 S. 297 Nr. 5
EFG 2013 S. 1211 Nr. 15
EStB 2013 S. 380 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2013 S. 747
JAAAE-37778

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.01.2012 - 2 K 1319/10

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