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Ehrenamt gegen Bezahlung – Die Problematik der Vergütung von Vorständen im Vereinsrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-45188 Das deutsche Vereinsrecht ist vom Ehrenamtsprinzip seiner Leitungsorgane geprägt. Dieser Grundsatz der strengen Ehrenamtlichkeit ist bei vielen überregional tätigen Verbänden, die in der Rechtsform des rechtsfähigen Idealvereins (§ 21 BGB) organisiert sind, in Vergessenheit geraten. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen Untreuevorwürfen haben die Vorstände, die bei Vereinen eine Vergütung ohne die notwendige Rechtsgrundlage erhalten haben, jetzt schmerzlich hieran erinnert. Doch auch zivilrechtliche und steuerrechtliche Risiken drohen. Zudem verschärft eine aktuelle Gesetzesänderung die Rechtslage und zwingt die Vereine zum Handeln.
Ausführlicher Beitrag s..
Vereinsämter sind Ehrenämter
[i]Offene/verdeckte Vergütung der ArbeitszeitDiese fast sprichwörtliche Beschreibung deckt sich häufig nicht mit der Wirklichkeit in den Vereinen und Verbänden. Im Gegenteil erhalten Vorstände und sonstige Gremienmitglieder in Vereinen häufig eine offene oder vielfach verdeckte Vergütung für die eingesetzte Arbeitszeit. Dies geschieht mit Sitzungsgeldern und sonstigen Aufwendungspauschalen.
[i]Verstoß gegen geltendes Recht?Dem Bürgerlichen Gesetzbuch konnte bislang nicht ausdrücklich entnommen werden, dass diese Praxis g...