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Und wieder: Berechnung des Rückkaufswerts bei Lebensversicherungen
Vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen
Nachdem zahlreiche Lebensversicherungspolicen das vertraglich vereinbarte Ablaufdatum aufgrund einer vorzeitigen Kündigung durch den Versicherungsnehmer nicht erreichen, stellt sich in der Praxis regelmäßig die Frage, welcher Mindestrückkaufswert in einem solchen Fall erstattet werden muss. Denn häufig werden Abschlusskosten in der Anfangsphase des Vertrags in Abzug gebracht, so dass der Rückkaufswert hierdurch nicht unerheblich geschmälert wird. Mit zwei aktuellen Urteilen vom (IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13) hat der BGH in der Frage zum Mindestrückkaufswert für die Versicherungsnehmer zusätzliche Klarheit geschaffen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Bisherige Rechtsprechung
[i]Welker, NWB 45/2012 S. 3632Der BGH hat in seinem Urteil aus dem vergangenen Jahr (Urteil vom - IV ZR 201/10 NWB HAAAE-16006) Klauseln für unwirksam erklärt, die für den Fall einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer vorgesehen [i]Unwirksamkeit entsprechender Klauselnhaben, dass die Abschlusskosten im Wege des Zillmerverfahrens mit den ersten Versicherungsbeiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden können. Der Versicherungsnehmer wird ...