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Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft
Aktuelle Rechtsentwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten
[i]Schoor/Fischer/ Ueberfeldt, Kauf und Bewertung einer Steuerberaterpraxis, NWB Verlag, 5. Aufl. 2013, ISBN: 978-3-482-51215-5Eine Personengesellschaft, z. B. eine OHG, KG, GbR oder Partnerschaftsgesellschaft, mit Gewinneinkünften kann in der Weise aufgelöst werden, dass aufgrund eines entsprechenden Auflösungsbeschlusses die Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens den einzelnen Mitunternehmern entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen zugewiesen werden. Eine solche Aufteilung gemeinschaftlichen Betriebsvermögens zur Erfüllung des Auseinandersetzungsanspruchs der Mitunternehmer bezeichnet man als Realteilung. Die Realteilung ist bei freiberuflichen Mitunternehmerschaften eine häufig anzutreffende Form der Vermögensauseinandersetzung, wenn Sozietäten aufgelöst werden und die bisherigen Partner künftig ihre Tätigkeit allein in einer Einzelpraxis oder in neuen Konstellationen ausüben. Steuergesetzlich geregelt ist die „Realteilung einer Mitunternehmerschaft” in § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG, der nach § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG auch für freiberufliche Betriebe gilt. Die Anwendung der Vorschrift ist schwierig und streitanfällig. Der folgende Musterfall befasst sich mit gelösten und ungelösten Problemen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in . S. 3251