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Rechengrößen der Sozialversicherung für 2014
Der Referentenentwurf der [i]Zu den aktuellen Werten für 2013 Eilts, NWB 52/2012 S. 4235Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014 (Verabschiedung vom Bundeskabinett im Oktober 2013) sieht folgende voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung vor, die ab dem im Versicherungsrecht sowie im Beitragsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten sollen:
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in [i]Steigender Beitrag und Beitragszuschussder gesetzlichen Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung steigen von derzeit 3.937,50 € auf 4.050 € monatlich (48.600 € jährlich). Der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung (zurzeit 8,2 %) mit Anspruch auf Krankengeld wird maximal 332,10 € betragen. Der Beitragszuschuss der Arbeitgeber erhöht sich auf 295,65 € (7,3 %).
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der [i]Beitragsbemessungsgrenzen steigenallgemeinen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung sollen 2014 auf 71.400 € (West) und 60.000 € (Ost) jährlich (monatlich 5.950 € bzw. 5.000 €) festgesetzt werden. Die Bezugsgröße (West) wird sich im kommenden Jahr voraussichtlich auf 33.180 € jährlich (monatlich 2.765 €) belaufen, die Bezugsgröße (Ost) auf jährlich 28.140 € (monatlich 2.345