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Aktuelle BFH-Rechtsprechung
Keine entgeltliche Factoring-Leistung beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen, (veröffentlicht am 18. 9. 2013)
Der BFH hat sich den Ausführungen des EuGH angeschlossen und bestätigt, dass ein Unternehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen unter ihrem Nennwert liegenden Preis kauft, keine entgeltliche Dienstleistung erbringt.
A. Leitsätze
Ein Unternehmer, der ein Portfolio von zahlungsgestörten Forderungen erwirbt, erbringt an den Forderungsverkäufer grundsätzlich selbst dann keine entgeltliche Leistung, wenn er diesen von der weiteren Verwaltung und Vollstreckung der Forderungen entlastet (Anschluss an das , GFKL, UR 2011, 933, DStR 2011, 2093, und , BFH/NV 2012, 678).
Soweit wegen Rückbeziehung der übertragenen Forderungen auf einen zurückliegenden Stichtag der Forderungsverkäufer noch das Portfolio verwaltet, liegt hierin eine unselbständige Nebenleistung zum steuerfreien Forderungsverkauf, die das rechtliche Schicksal der Hauptleistung teilt.
B. Sachverhalt
Die Klägerin, eine inländische Großbank (= Forderungsverkäufer), verkaufte einer in England ansässigen Zweckgesellschaft (= Forderungskäufer) am rückwirkend auf den ein Bündel (Portfolio) notleidender ...