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USt direkt digital Nr. 18 vom Seite 2

Ersatz von Aufwendungen als Entgelt

BFH Entscheidung vom 4. 7. 2013 - V R 33/11

Grundsätzlich kann eine Gesellschaft in einen Leistungsaustausch mit ihren Gesellschaftern eintreten. Der BFH hat diese Ansicht erneut bestätigt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Leistungen des Gesellschafters entgeltlich erbracht werden. Ein Aufwendungsersatz kann umsatzsteuerliches Entgelt sein.

A. Leitsätze

  1. Erhält ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer aufgrund einer gemeinsam betriebenen Nachtzuglinie gewinnunabhängig Aufwendungsersatz für Leistungen, die er an den anderen Unternehmer erbringt, liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch vor.

  2. Die Beförderung über eine Strecke von ca. 300 km ist nicht als Leistung auf einer Grenzbetriebsstrecke nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG steuerfrei.

B. Sachverhalt

Die Klägerin des Ausgangssachverhaltes betrieb einen grenzüberschreitenden Nachtzug zwischen dem Inland und einem Ort im Ausland. Grundlage für die Tätigkeit der Klägerin war eine Vereinbarung mit einem im Ausland ansässigen anderen Unternehmen.

Inhalt der Vereinbarung war u. a., dass sich die Klägerin den Gewinn und Verlust mit dem anderen Unternehmen hälftig aufteilen sollte. Zur Gewinnermittlung wurden sämtliche Einnahmen den Kosten der Klägerin und...

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