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Erbschaftsteuer | Veräußerung durch Rechtsnachfolger des Erben innerhalb der Behaltensfrist
Nach § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG a. F. fallen der Freibetrag und der verminderte Wertansatz rückwirkend weg, soweit der Erwerber den erworbenen Anteil innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb veräußert. § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. normiert damit eine Nachsteuerregelung, die bei einer Veräußerung innerhalb der Behaltensfrist nachträglich die Nachversteuerung des bisher begünstigten Vermögens auslöst. Laut entfällt die fünfjährige Behaltensfrist nicht mit dem Tod des Ersterwerbers. Nach dem Gesetzeswortlaut falle die begünstigende Wirkung rückwirkend weg, „soweit der Erwerber innerhalb von fünf Jahren (…) veräußert”. Soweit hier auf den Erwerber als Veräußerer abgestellt werde, unterscheidet die Regelung nicht zwischen Erst- und Zweiterwerber des Vermögens, so da...