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Erbschaftsteuer – Einbeziehung von abgefundenen Erben in die Gewinnfeststellung (BFH)
Beenden die potentiellen Erben des verstorbenen Gesellschafters einer Personengesellschaft den Streit darüber, wer als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch Vergleich, so erzielt derjenige, der im Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung seiner Rechte verzichtet und nach den Regeln des Gesellschaftsrechts Gesellschafter hätte werden können, einen Veräußerungsgewinn, der bei der Personengesellschaft festgestellt werden muss (; veröffentlicht am NWB DAAAE-43790).
Hintergrund:
Beteiligte der Gewinnfeststellung sind nach §§ 179 Abs. 2 Satz 2, 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung die an den Einkünften beteiligten Personen.
Sachverhalt:
2004 verstarb die Erblasserin (Frau H). Die potentiellen Erben einigten sich vor dem Amtsgericht im Rahmen eines Vergleichs dahingeh...