Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
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§ 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
Verwaltungsanweisungen
AEAO zu § 60a (Anh. III.1)
1. Allgemeines
1Für eine Körperschaft, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, steuerbegünstigte Zwecke zu verfolgen, besteht ein eminentes Interesse an einer finanzamtlichen Bestätigung des Vorliegens der satzungsmäßigen Voraussetzungen einer Steuerbegünstigung. Ist doch das Wirken einer steuerbegünstigten Körperschaft in nicht unerheblichem Maße abhängig von Fördermitteln, staatlichen Zuschüssen und/oder Spenden, die im Wesentlichen nur dann fließen, wenn die Körperschaft den Empfang der Mittel als steuerbegünstigte Körperschaft bestätigen kann. Dem diente in der Vergangenheit die vom zuständigen FA der Körperschaft ausgestellte vorläufige Bescheinigung der Steuerbegünstigung. Ihr lag eine vorläufige finanzamtliche Überprüfung lediglich der Satzung der Körperschaft auf Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zugrunde. Die endgültige Überprüfung war dem Veranlagungsverfahren vorbehalten. Dementsprechend stellte die vorläufige Bescheinigung nur ein Provisorium dar, das regelmäßig nicht länger als 18 Monate galt, kein angreifbarer VA war und keine Bindungswirkung für die Besteuerung entfaltete. Die darin liegende Rechtsunsicherheit wurde durch die Fe...