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Der grenzüberschreitende Anteilstausch
Möglichkeiten einer steuerneutralen Durchführung
Der Anteilstausch zählt zu denjenigen Umwandlungsfällen, die auch bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen von wesentlicher Bedeutung sind. Dabei kann er eine Vorstufe für weitere Umstrukturierungsmaßnahmen darstellen – z. B. weil nationale ausländische Bestimmungen lediglich einen upstream-merger, nicht jedoch einen side-step-merger begünstigen . Ein Anteilstausch wird häufig im Rahmen von Akquisitionsstrukturierungen eingesetzt. Außerdem kann er bei rein steuerlich induzierten Umstrukturierungen relevant sein – z. B. um Regelungen vorteilhafterer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anzuwenden oder der geänderten Besteuerung von Streubesitzdividenden zu begegnen. Ziel des Aufsatzes ist es daher aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen ein Anteilstausch auch grenzüberschreitend steuerneutral, d. h. zum Buchwert, vorgenommen werden kann.
Gehrmann, infoCenter, Umwandlungssteuerrecht NWB MAAAB-26815
Wie erfolgt grundsätzlich die Einbringung von Anteilen beim Anteilstausch?
Wann ist ein steuerneutraler Anteilstausch möglich?
Wie wirkt sich § 21 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UmwStG auf eingebrachte Anteile aus?
I. Einleitung
[i]Gemmel/Schultes-Schnitzlein, Einbringungen i. S. der §§ 20, 21 UmwStG, NWB 2012 S. 731 NWB NAAAE-02960 Middendorf/Strothenke, Umwandlungen mit internationalem Bezug, StuB 2012 S. 305 NWB QAAAE-07787 König/Maßbaum/Sureth, Besteuerung und Rechtsformwahl, 6. Aufl., Herne 2013 Im Folgenden sollen zunä...