StuB Nr. 18 vom Seite 1

Patronatserklärungen …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

… in Handelsbilanz und Überschuldungsprüfung

In der Unternehmenspraxis spielen sog. harte Patronatserklärungen als Sicherungsmittel und als Sanierungsinstrument eine wichtige Rolle. Wie so vieles im Recht der Kreditsicherheiten sind auch Patronatserklärungen ein Erzeugnis der Praxis. Sie gelten als wenig aufwendig und haben den Vorteil, ohne komplizierte Formulierungen auszukommen. Allerdings sind sie deshalb auch mit vielen Unsicherheiten behaftet. Der wirkliche Wille ist aufgrund der Formulierung oft nicht sofort erkennbar. Deshalb muss im Rahmen der Bilanzierung eine Auslegung und Interpretation des tatsächlich Gewollten der Beteiligten vorgenommen werden. Für den Bilanzierenden stellt sich die Frage der rechtlichen Würdigung und der bilanziellen Abbildung von Patronatserklärungen. Insbesondere in der Überschuldungsprüfung kann dies über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entscheiden. Dubs und Möhlmann-Mahlau stellen die Problematik und Lösungsansätze ab S. 685 vor.

Unerkannte Einlagenrückgewähr

Ungeklärte Fragen zum steuerlichen Einlagekonto sowie zur Einlagenrückgewähr beschäftigen von Zeit zu Zeit die Rechtsprechung des BFH. In jüngster Vergangenheit hat der I. Senat des zur Frage der Behandlung unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto Stellung genommen. Nach dieser Entscheidung zur Finanzierung der im Wirtschaftsjahr abgeflossenen Leistungen können die im gleichen Wirtschaftsjahr erbrachten Einlagen nicht herangezogen werden. Mit dem weiteren Urteil vom hat sich der IX. Senat des BFH zur Behandlung der Einlagenrückgewähr beim Anteilseigner geäußert. Er hat Folgendes klargestellt: Eine zunächst unerkannt gebliebene Einlagenrückgewähr kann auch später noch im Einkommensteuerbescheid des Jahres der Einlagenrückgewähr als neue Tatsache nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO berücksichtigt werden, sofern die Einlagenrückgewähr die Anschaffungskosten übersteigt und insoweit ein veräußerungsähnlicher Gewinn nach § 17 Abs. 4 EStG entsteht. Die zunächst vorzunehmende Kürzung der Anschaffungskosten durch eine unerkannt gebliebene Einlagenrückgewähr kann im Übrigen zu überraschenden Ergebnissen bei der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft oder beim auflösungsbedingten Untergang des Anteils führen. Der Beitrag von Ott ab S. 692 enthält hierzu ein entsprechendes Beispiel.

Digitaler Mehrwert in Ihrer Datenbank: Checkliste für Kfz- und Unfallkosten

Um Sie bei Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, haben wir für alle StuB-Leser wieder eine neue Arbeitshilfe zur kostenlosen Nutzung in die NWB Datenbank eingestellt. Mit der interaktiven Checkliste können Sie alle berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Pkw anfallen, überblicksartig in einem Datenblatt zusammenfassen. Mehr dazu auf S. III.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 18/2013 Seite 1
NWB QAAAE-44817