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Auswirkungen des neuen Gerichts- und Notarkostenrechts auf das Gesellschaftsrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-44681 Am ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Kraft getreten. Es ist Bestandteil des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (BGBl 2013 I S. 2586). Die Neuregelungen des GNotKG wirken sich auf Beurkundungen und Beglaubigungen im Gesellschaftsrecht aus. Durch das neue GNotKG sind die Kosten der Gerichte und Notare deutlich übersichtlicher geregelt als bislang. Im GNotKG finden sich nun klare und präzise Regelungen für die einzelnen Tätigkeiten des Notars. Der Beitrag beleuchtet insbesondere die neuen Kosten rund um die GmbH.
Ausführlicher Beitrag s..
Entwicklung und Strukturen des neuen Kostenrechts
[i]Umfassende Modernisierung des JustizkostenrechtsDie Kosten der Notare wurden letztmalig zum angehoben und bedurften einer Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung. Das Erhöhungsvolumen im neuen GNotKG bewegt sich zwischen 11 und maximal 20 %. Die Anpassung der Gebührenhöhe war allerdings nicht der Schwerpunkt der Reform. Entscheidend war vielmehr die umfassende Neuregelung des Kostenrechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Interesse von Transparenz und einem einfachen Zugang zu den einzelnen Regelungen.
[i]Einführung eines Kostenverzeichnisses, enumerative Auflistung der einzelnen TätigkeitenBei formaler Betrachtung fällt bereits auf, dass sämtliche Kostentatbestände in einem gesonderten Kostenverzeichnis geführt werden....