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Die Reform der ertragsteuerlichen Organschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-44682 Die sog. kleine Organschaftsreform nach dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts bringt hinsichtlich der tatsächlichen Durchführung einer Organschaft und hinsichtlich einer missglückten Formulierung der Verlustübernahmeverpflichtung im Gewinnabführungsvertrag weitreichende Erleichterungen. Die Formvorschriften für die Vereinbarung einer Verlustübernahme im Gewinnabführungsvertrag sind dagegen verschärft worden.
Ausführlicher Beitrag s..
Tatsächliche Durchführung der Organschaft
[i]Falsche Gewinnabführung gefährdet OrganschaftFür eine ertragsteuerliche Organschaft ist u. a. Voraussetzung, dass der Gewinnabführungsvertrag während seiner gesamten Geltungsdauer tatsächlich durchgeführt wird. Eine falsche Gewinnabführung gefährdet die Anerkennung der steuerlichen Organschaft. Zur Regelung der Rechtsfolgen von Durchführungsmängeln hat der Gesetzgeber eine neue Fiktion einer ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnabführungsvertrags geschaffen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 und 5 KStG n. F.).
[i]Neue Fiktion der ordnungsgemäßen DurchführungWenn der Durchführungsmangel auf fehlerhaften Bilanzansätzen beruht, der Jahresabschluss wirksam festgestellt wurde, die Fehlerhaftigkeit nicht hätte erkannt werden müss...