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Das Merkmal „ausschließlich” beim Verzicht auf die USt-Befreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-44689 Mit Urteil vom - 5 K 393/11 NWB XAAAE-39418 entschied der 5. Senat des FG Niedersachsen, dass Finanzgerichte nicht an die Bagatellgrenze in Abschn. 9.2 Abs. 3 UStAE gebunden sind. Zudem nahm das Gericht dieses Urteil zum Anlass, um auf die im Schrifttum vertretene Auffassung zu § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG einzugehen, wonach wegen der Formulierung „soweit” die Möglichkeit einer Teiloption bestehe. Bezogen auf einen einzelnen Raum stellt das Gericht fest, welche Anforderungen hieran zu stellen sind. – Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. beim BFH: ).
Ausführlicher Beitrag s..
Steuerliche Möglichkeiten bei Vermietungsumsätzen
[i]Ausschluss der Umsatzsteuerbefreiung durch OptionGrundsätzlich sind Vermietungsumsätze nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Allerdings kann der Unternehmer gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten (Option), wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG ist aber bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken nach Abs. 2 Satz 1 nur zulässig, wenn der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Nachweis dieser Voraussetzungen ...