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Nichtbestehen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs im ausländischen Betrieb nach Kündigung
Nach einer Entscheidung des BAG ist eine Berufung auf eine Weiterbeschäftigung in einem im Ausland gelegenen Betrieb im Anschluss an eine betriebsbedingte Kündigung nicht möglich.
Die Klägerin war seit 1984 als Textilarbeiterin in dem beklagten Unternehmen, welches Verbandsstoffe herstellt, tätig. Im Juni 2011 beschloss die Beklagte, die gesamte Produktion nach Tschechien zu verlegen. In Deutschland verblieben lediglich die Verwaltung und der kaufmännische Bereich. Den Produktionsmitarbeitern wurde deshalb ordentlich gekündigt. Die Klägerin war der Meinung, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt sei. Die Beklagte hätte eine Änderungskündigung aussprechen und ihr die Möglichkeit eines Umzugs einräumen müssen.
Die Kündigungsschutzklage blieb in allen Instanzen erfolglos. ...