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Einkommensteuer | Kindergeldrechtliche Erfassung monatlich wiederkehrender Einkünfte bei behinderten Kindern
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Monatlich wiederkehrende Einkünfte und Bezüge, die im Rahmen der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG durchzuführenden – monatsbezogenen – Vergleichsrechnung nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG zu erfassen sind und dem behinderten Kind kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalendermonats, für den sie bestimmt sind, zufließen, sind in dem bestimmungsgemäßen Monat zu erfassen. (2) Als kurze Zeit gilt ein Zeitraum von bis zu zehn Tagen.
Das Urteil des BFH zur monatsanteiligen Berücksichtigung wiederkehrender Einkünfte und Bezüge behinderter Kinder ist konsequent. Der Gesetzgeber geht bei der Gewährung kindbedingter Freibeträge und des Kindergelds vom Monatsprinzip aus. Dann kann ein und dasselbe EStG bei der An...