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Fahrten eines Freiberuflers zu seinem Kunden
Im Urteil vom - 10 K 1769/11 E NWB YAAAE-44392 entschied das FG Münster, dass freiberuflich tätige Steuerpflichtige die Aufwendungen für Fahrten zu Kunden in vollem Umfang als Betriebsausgabe abziehen dürfen. Die vom BFH entwickelten Kriterien für das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte seien analog auch für die Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG anzuwenden. Demnach können betriebliche Einrichtungen von Kunden nicht zu einer Betriebsstätte werden, für die die steuerliche Berücksichtigung der Fahrtkosten eingeschränkt werden könne. Im Urteilsfall hatte ein selbständig tätiger Steuerberater mit einem (unstreitig) dem Betriebsvermögen zuzurechnenden Pkw an 181 Tagen im Kalenderjahr Fahrten zu einer Steuerkanzlei unternommen, für die er als freier Mitarbeiter tätig war. Seinen Arbeitsplatz dort durfte er nur für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der freien Mitarbeit nutzen. Seine weiteren Mandanten betreute er von seiner Wohnung aus. Das Finanzamt ließ anstelle der tatsächlich für die Fahrten von der Wohnung zur Kanzlei entstanden Fahrzeugaufwendungen lediglich den Betrag zum Betriebsausgabenabzug zu, der der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG entspricht.
Nach Auffassung ...BStBl 1991 II S. 97BStBl 2009 II S. 818BStBl 2009 II S. 822