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Neue BGH-Urteile zu Hinweis- und Warnpflichten bei Insolvenzreife
So vermeiden Steuerberater Haftungsfälle
In der Praxis stellt sich immer wieder die problematische Frage, welche Pflichten den mit der Finanzbuchführung und/oder dem Jahresabschluss beauftragen Steuerberater treffen, wenn der Mandant insolvenzgefährdet oder sogar schon insolvenzreif ist. Ist der Steuerberater verpflichtet, die tatsächliche Insolvenzreife des Mandanten zu prüfen oder zumindest den Mandanten auf die Verpflichtung zur Prüfung der Insolvenzreife hinzuweisen? Zwei neue BGH-Urteile bringen Klarheit in die bisher uneinheitliche Rechtsprechung und Steuerberatern damit mehr Rechtssicherheit.
I. Insolvenzreife erkennen und überprüfen
Aus dem Jahresabschluss ist die insolvenzrechtliche Überschuldung oder auch die Zahlungsunfähigkeit nicht zu erkennen. Die insolvenzrechtliche Prüfung der Insolvenzgründe weicht nämlich von den handelsrechtlichen Bewertungskriterien ab. Deshalb hat beispielsweise der im Jahresabschluss ausgewiesene, nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag allenfalls Indizwirkung für den Eintritt einer insolvenzrechtlichen Überschuldung. Es sind deshalb weitere Prüfungsschritte erforderlich. Zur Prüfung der Überschuldung im Sinne des § 19 InsO ist die Erstellung einer Fort...