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Voraussichtliche Sachbezugswerte 2014
Aufgrund der [i]Zu den Grenzwerten für 2013 in der Sozialversicherung Eilts, NWB 52/2012 S. 4235Anpassung an die Entwicklung der Verbraucherpreise werden die Sachbezugswerte für das Jahr 2014 voraussichtlich steigen. Der Bundesrat muss der aktuell als Entwurf vorliegenden 6. VO zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) noch zustimmen. Die Werte des Entwurfs werden i. d. R. nicht mehr geändert.
Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2012 bis Juni 2013 um 2,3 %, derjenige für Unterkunft oder Mieten um 2,2 % gestiegen. Auf dieser Grundlage wird in 2014
der Monatswert für die Verpflegung von 224 auf 229 €,
der Wert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten für ein Mittag- oder Abendessen von 2,93 € auf 3 € und
der Wert für ein Frühstück von bisher 1,60 € auf 1,63 €
angehoben.
Der Wert für Unterkunft oder Mieten steigt 2014 von 216 auf 221 € monatlich, was bezogen auf den Quadratmeter 3,88 € monatlich (bisher 3,80 €) bzw. bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) 3,17 € monatlich (bisher 3,10 €) ausmacht.
Wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre, kann der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden (§ 2 Abs. 3 SvEV).