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NWB Nr. 39 vom Seite 3059

Ab 2014 höhere Umsatzsteuer auf Silbermünzen

[i]Bundesverband deutscher Banken, Pressemitteilung vom 3. 9. 2013 Anleger, denen Gold zu teuer ist und die sich für Silber interessieren, sollten den im Blick haben. Denn ab dem steigt der Steuersatz beim Kauf von Silbermünzen auf volle 19 %. Wer also noch vorher Silbermünzen kaufen möchte, kann von dem niedrigeren Steuersatz von 7 % profitieren. Silberbarren dagegen unterliegen bereits heute dem vollen Steuersatz.

Die Änderung des Steuersatzes wurde im AmtshilfeRLUmsG geregelt (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG). Silber wird dort nicht direkt erwähnt, vielmehr wird die Bezeichnung „Kunstgegenstände und Sammlungsstücke” verwendet (s. Huschens, ; Hörster, ).

Hinweis

Gold kann weiterhin mehrwertsteuerfrei erworben werden, aber nur, sofern es sich um sog. Anlagegold handelt. Hierzu gehören die handelsüblichen Goldbarren sowie Goldmünzen, die nach 1800 geprägt wurden, gesetzliche Zahlungsmittel sind oder waren und deren Marktpreis sich im Wesentlichen nach ihrem Goldgehalt bestimmt. Beim Kauf von Goldmedaillen, Goldschmuck und historischen Goldmünzen, deren Wert sich nach der Seltenheit und nicht nach dem Goldwert richtet, fällt dagegen Mehrwertste...

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