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Grunderwerbsteuer als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe bei Anteilsübertragungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-44270 In der Vergangenheit hatte es die Finanzverwaltung abgelehnt, die Grunderwerbsteuer in Fällen der Übertragung von Anteilen an immobilienbesitzenden Gesellschaften als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe anzuerkennen. Zwischenzeitlich hat der BFH in seinem (BStBl 2011 II S. 761) klargestellt, dass zumindest für Fälle der Anteilsvereinigung bei immobilienbesitzenden Gesellschaften die Grunderwerbsteuer für ertragsteuerliche Zwecke sofort abzugsfähig ist. Im Falle eines schädlichen Gesellschafterwechsels bei immobilienbesitzenden Personengesellschaften hat dies jedoch die Finanzverwaltung weiterhin ausdrücklich verneint. Das FG Münster hat nunmehr in seinem Urteil vom die vom BFH aufgestellten Grundsätze auch auf diese Fälle erweitert (,F NWB OAAAE-32474.
Ausführlicher Beitrag s..
Ausgangspunkt
[i]Wirtschaftliche Betrachtungsweise ist prägendDer ertragsteuerlichen Behandlung der durch eine Anteilsübertragung mit Immobilienbesitz ausgelösten Grunderwerbsteuer, also der Qualifikation als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe oder als Anschaffungsnebenkosten, kommt bei entsprechenden Unternehmenstransaktionen eine wichtige B...