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Mietrecht | Verwalterhaftung bei versäumter Bonitätsprüfung
Ist vertraglich vereinbart, dass der Haus- und Mietverwalter u. a. auch zur Anwerbung neuer Mietinteressenten und zum Abschluss von Mietverträgen verpflichtet sein soll, obliegt ihm insoweit hinsichtlich einer gebotenen sorgfältigen Auswahl des geeigneten Mieters namentlich auch dessen Bonitätsprüfung. Die Auswahl [i]Zum neuen Mietrecht Horst, NWB 9/2013 S. 614des „richtigen” Mieters ist nämlich nicht zuletzt auch eine für den Wert der Immobilie entscheidende Frage, welche sich maßgeblich auch an der Nachhaltigkeit der Miete orientiert, die wiederum an der Laufzeit des Mietvertrags und der Bonität des Mieters gemessen wird. Unterbleibt eine insoweit gebotene Bonitätsprüfung (hier: bei einem Selbständigen durch Schufa-Auskunft und Vorlage steuerlicher Unterlagen), scheidet eine Pflichtverletzung ...