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Umsatzsteuer | Gestaltungsmissbrauch beim Steuersatz durch Partyservice
Der BFH hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Bestimmung des Umsatzsteuersatzes bei der Abgabe von Speisen und Getränken durch einen Partyservice beschäftigt. Im Streitfall haben der Kläger (Speisenlieferung) und seine Ehefrau (Gestellung von Besteck und Tellern) jeweils ein eigenständiges Unternehmen betrieben. Fraglich war u. a. das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs.
Das FG Rheinland-Pfalz hatte in der Vorinstanz einen Gestaltungsmissbrauch verneint und dem Kläger im Ergebnis den ermäßigten Steuersatz zugebilligt ( NWB EAAAD-85467). Diese Entscheidung hat der aufgehoben und die Sache zur erneuten Sachverhaltsaufklärung zurückverwiesen. Der BFH hat dabei entscheidend darauf abgest...