Bundestagswahl 2013: Die Parteien sind auf der Zielgeraden
Sehr geehrte Damen und Herren,
in zehn Tagen ist wieder Bundestagswahl. Der Endspurt im Wahlkampf ist in vollem Gange. Je nach entsprechendem Ausgang könnte sich gerade im Bereich des Steuerrechts einiges verändern. Viele Steuerzahler befürchten nach der Wahl am 22. September eine erneute Erhöhung ihrer Abgaben an den Fiskus. Der ein oder andere Entwurf der Parteien ist aber auch auf große Zustimmung aus der Bevölkerung gestoßen. Ob es die Einführung einer Finanztransaktionssteuer geben wird – wobei diese möglicherweise gegen EU-Recht verstößt – oder ob die Erbschaftsteuer und der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer angehoben werden, wird sich in Zukunft zeigen. Die Rücknahme des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotels und Beherbergungsleistungen steht ebenfalls im Raum.
Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben den Vordruck für die Umsatzsteuervoranmeldung ab dem Monat September 2013 geändert, um diesen an die neue Rechtslage anzupassen. Neben einigen redaktionellen Anpassungen wird hierbei insbesondere auf die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Energielieferungen eingegangen. In seinem Beitrag „Aktuelle umsatzsteuerliche Entwicklungen im Bereich des Reverse-Charge-Verfahrens bei Energielieferungen“ stellt Volker Endert u. a. ein Prüfschema zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Lieferung von Erdgas sowie zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Lieferung von Elektrizität dar.
Ralf Walkenhorst kommentiert in seinem Beitrag „Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit entliehenem Personal“ die EuGH-Entscheidung in der Rs. C-124/12. Das Urteil beschäftigt sich mit der Anwendung der „Stand-still“-Klausel in Art. 176 Abs. 2 MwStSystRL.
Beste Grüße
Stephan Gerski
Fundstelle(n):
USt direkt digital 17 / 2013 Seite 1
NWB FAAAE-44287