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Gesetzentwurf zum Konzerninsolvenzrecht
[i] BMJ, PM vom 28. 8. 2013Mit dem am beschlossenen Gesetzentwurf zur Konzerninsolvenz geht die Bundesregierung den mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erfolgreich eingeschlagenen Weg zur Gesamtreform des Insolvenzrechts konsequent weiter. [i]Zum Diskussionsentwurf Pape, NWB 15/2013 S. 1094Die nun mit dem aktuellen Gesetzentwurf geplanten Neuregelungen sehen vor, dass sämtliche einen Konzern betreffende Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden. Durch das einheitliche Verfahren werden die wirtschaftliche Einheit des Konzerns und der darin angelegte Mehrwert gewahrt. Statt wie bisher die verbundenen Teile einzeln zu liquidieren, soll nun die wirtschaftliche Einheit des Konzerns erhalten, der darin angelegte Mehrwert und bestehende Arbeitsplätze bestmöglich geschützt werden.