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Grunderwerbsteuer als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe bei Anteilsübertragungen
Anmerkung zum
[i]FG Münster, Urteil vom 14. 2. 2013 - 2 K 2838/10 G,F NWB OAAAE-32474In der Vergangenheit hatte es die Finanzverwaltung abgelehnt, die Grunderwerbsteuer in Fällen der Übertragung von Anteilen an immobilienbesitzenden Gesellschaften als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe anzuerkennen. Zwischenzeitlich hat der BFH in seinem (BStBl 2011 II S. 761) klargestellt, dass zumindest für Fälle der Anteilsvereinigung bei immobilienbesitzenden Gesellschaften die Grunderwerbsteuer für ertragsteuerliche Zwecke sofort abzugsfähig ist. Im Falle eines schädlichen Gesellschafterwechsels bei immobilienbesitzenden Personengesellschaften hat dies jedoch die Finanzverwaltung weiterhin ausdrücklich verneint. Das FG Münster hat nunmehr in seinem die vom BFH aufgestellten Grundsätze auch auf diese Fälle erweitert.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB EAAAB-14435 der infoCenter-Beitrag „Grunderwerbsteuer” aufrufbar und unter der NWB DokID NWB WAAAD-60399 finden Sie eine Übersicht über „Aktuelle Grunderwerbsteuersätze”.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .