Arbeitshilfe Juli 2014

Verbrauchsteuerentstehung bei Entnahme einer Ware aus dem Steuerlager innerhalb der Freizone gemäß Art. 166 Zollkodex

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Erhebung von Verbrauchsteuern für Lieferungen von unversteuertem Schiffsbedarf (tabak-, bier - und branntweinsteuerpflichtige Waren) aus dem Steuerlager (im ehemaligen Freihafen) ohne begleitendes Verwaltungsdokument mit Lieferzetteln nach § 27 ZollV an bezugsberechtigte Schiffe, wegen Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr. Bedeutet der „steuerrechtlich freie Verkehr” i.S. des Art. 7 RL 2008/118/EG die Freiheit von Steueraufsicht und den Eintritt in den allgemeinen Wirtschaftskreislauf? Ist die Versendung mit „Lieferzettel für Schiffsbedarf” eine Lieferung unter Steueraufsicht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB VAAAE-44247