Arbeitshilfe - Stand: 09.07.2014

Verbrauchsteuerentstehung bei Entnahme einer Ware aus dem Steuerlager innerhalb der Freizone gemäß Art. 166 Zollkodex

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Erhebung von Verbrauchsteuern für Lieferungen von unversteuertem Schiffsbedarf (tabak-, bier - und branntweinsteuerpflichtige Waren) aus dem Steuerlager (im ehemaligen Freihafen) ohne begleitendes Verwaltungsdokument mit Lieferzetteln nach § 27 ZollV an bezugsberechtigte Schiffe, wegen Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr. Bedeutet der „steuerrechtlich freie Verkehr” i.S. des Art. 7 RL 2008/118/EG die Freiheit von Steueraufsicht und den Eintritt in den allgemeinen Wirtschaftskreislauf? Ist die Versendung mit „Lieferzettel für Schiffsbedarf” eine Lieferung unter Steueraufsicht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
VAAAE-44247