Arbeitshilfe August 2015

Betriebsaufspaltung und sachliche Verflechtung

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Führt bei der Verpachtung jeweils nur eines Grundstücks durch zahlreiche (im Streitfall 25) Objektgesellschaften an die Betriebsgesellschaft eine „funktionale Gesamtbetrachtung” zur Annahme jeweils einer Betriebsaufspaltung zwischen der Betriebsgesellschaft und jeder Objektgesellschaft, oder ist angesichts der jeweils nur geringen Bedeutung des einzelnen Grundstücks für die Betriebsgesellschaft die sachliche Verflechtung zu verneinen?

Beim BFH sind mehrere Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (, und ).

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Fundstelle(n):
NWB NAAAE-44228