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Erfassung von tatsächlichen und latenten Steuern
I. Einführung
Die bilanzielle Erfassung tatsächlicher und latenter Steuern ist Reflex der Abbildung der Ereignisse, die zum Entstehen einer temporären Differenz geführt haben (IAS 12.57). Vorgesehen ist − insoweit kein Ansatzverbot besteht − eine erfolgswirksame Erfassung (in profit or loss) im Periodenergebnis (IAS 12.58). Eine Ausnahme ist beachtlich für Steuerwirkungen aus Geschäftsvorfällen, die
sich unmittelbar auf das Eigenkapital des Unternehmens auswirken (IAS 12.62A), insbesondere also auf Transaktionen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zurückzuführen sind;
im sonstigen Gesamtergebnis (other comprehensive income = OCI) erfasst werden (IAS 12.62).
Die Erfassung latenter Steuern im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb (business combination) erfolgt als (modifizierte) Zugangsbuchung (IAS 12.58(b)), zeitigt daher also nur Relevanz für den Ansatz von erworbenen Vermögenswerten und Schulden. Die ursprüngliche (erstmalige) Bilanzierung ist für spätere Korrekturen des Bilanzansatzes beachtlich (IAS 12.60). Es besteht daher die Notwendigkeit zum Nachhalten der Zugangsbuchung (backwards tracing). Die bilanzielle Behandlung ist im Einzelfall allerdings nicht zweifelsfrei....