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PiR Nr. 9 vom Seite 298

Bedingte Anschaffungskosten eines erworbenen Patents

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Ende 01 erwirbt Pharmahersteller P von V das Patent auf ein Medikament. Die klinischen Tests sind noch nicht ganz abgeschlossen. Ein fixer Kaufpreisanteil von 50 Mio € ist noch in 01, ein variabler Teil von 25 Mio € erst bei Arzneimittelzulassung zu leisten. Der Kaufvertrag enthält keine Regelungen, die P zu bestem Bemühen um eine Zulassung verpflichten. V verlässt sich insofern auf die ökonomische Vernunft des P.

Ein Erfolg der Zulassung gilt bereits Ende 01 als ganz überwiegend wahrscheinlich (80 %). In 02 werden die klinischen Tests tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt und es erfolgt die Arzneimittelzulassung.

II. Fragestellung

Wie ist der variable Kaufpreisanteil in 01 und 02 zu bilanzieren?

III. Lösungshinweise

1. Keine finanzielle Verbindlichkeit

Fraglich ist, ob P Ende 01 das Patent mit 50 Mio € oder 75 Mio € (inklusiver variabler Anteil) einzubuchen hat.

Für den variablen Teil der Anschaffungskosten käme als Gegenkonto eine finanzielle Verbindlichkeit oder eine Rückstellung infrage. Die Prüfung auf eine finanzielle Verbindlichkeit hat Vorrang, da IAS 37.1 Schulden, die nach anderen Standards zu erfassen sind, von seinem Anwendungsbere...

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