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Erfolgswirksamkeit der Erfassung von Bankgebühren (bank fees) nach IAS 32
Betrachtung im Rahmen eines IPO
Der vorliegende Beitrag diskutiert die Frage nach einer erfolgsneutralen bzw. erfolgswirksamen Behandlung von im Rahmen eines Börsengangs (Initial Public Offering − IPO) anfallenden Bankgebühren in Abhängigkeit ihrer Ursächlichkeit.
Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoffmann, Haufe IFRS-Kommentar, 11. Aufl., Freiburg 2013, § 20 NWB SAAAE-34434
Die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung sind grundsätzlich erfolgsneutral zu erfassen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Bankgebühren zu richten, da diese i. d. R. den größten Umfang einnehmen und die sachgerechte Erfassung der Bankgebühren eine Differenzierung basierend auf der damit verknüpften Leistung erfordert.
Es genügt nicht, die Gebühren pauschal den Neuanteilen im vollen Umfang zuzuordnen. Auch ist die pauschale Anwendung eines anteiligen Verteilungsschlüssels auf sämtliche Bankgebühren nach IAS 32.38 nicht sachgerecht.
Die Bankgebühren sind dahingehend zu unterscheiden, welche Kosten tatsächlich auf die Neuemission zurückzuführen sind und welche Kosten auf Altanteile entfallen. Erst dann kann eine sachgerechte Erfassung vorgenommen werden.
I. Problemstellung
[i]Freiberg, Zweifelsfragen der Abgrenzung von anteilsbasierten Vergütungen und Finanzinstrumenten, PiR...