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Normenkonkurrenz von DBA bei der Besteuerung von Grenzgängern
(1) Kann ein abgeschlossenes Lohnsteuerkonto nicht mehr geändert werden, da die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, verwandelt sich gem. nrkr. NWB TAAAE-33372 (BFH-Az.: I R 19/13) die unzulässig gewordene Verpflichtungsklage in eine Fortsetzungsfeststellungsklage. (2) Hat ein Stpfl. einen Wohnsitz in Österreich und einen Zweitwohnsitz in Frankreich und pendelt er täglich von Frankreich in das Inland, wo er eine nichtselbständige Arbeit ausübt, steht das Besteuerungsrecht nach Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich nicht dem Quellenstaat Deutschland, sondern Frankreich zu. (3) Die Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich ist nicht durch das DBA-Österreich gesperrt (Bezug: § 39d Abs. 3 Satz 4, § 39b Abs. 6, § 41b, § 41c A...