NWB Nr. 37 vom Seite 2897

Altverluste aus Spekulationen

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Neuerungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung

Das BMF hat sich Mitte August in einem 95-seitigen Schreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen geäußert. Es hat damit auch auf die Änderungen durch das JStG 2010 und das Steuervereinfachungsgesetz 2011 reagiert. So führt das Schreiben u. a. aus, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsverpflichtete die Beiträge eines Kindes, die dieses als Versicherungsnehmer leistet, als Sonderausgaben absetzen können. Klargestellt wurde auch, dass bei zeitgleicher Absicherung sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung nicht beide Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Grün beleuchtet ab Seite 2914 die wesentlichen Neuerungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.

Altverluste aus Spekulationen können noch bis Jahresende mit Einkünften nach § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden, danach ist eine Verrechnung nur noch mit Spekulationsgewinnen möglich. Zengerle und Janssen zeigen in ihrem Gestaltungstipp ab Seite 2923 einen Weg für Inhaber von (Einmann-)GmbHs oder anderer Kapitalgesellschaften, diese nur noch wenige Monate bestehende Möglichkeit der Verrechnung zu nutzen.

Der Investitionsbetrag ist ein wichtiges Instrument für Unternehmer und Freiberufler um steuerliche Unternehmensgewinne zu reduzieren – ohne Geld ausgeben zu müssen. Was bei der Bildung und Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen zu beachten ist, erläutert Krudewig in seinem zweiteiligen Beitrag. In dieser Ausgabe erfahren Sie im ersten Teil ab Seite 2946, wer für welche Wirtschaftsgüter einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen, wie und in welcher Höhe ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden kann und worauf bei der Ermittlung des Umfangs der tatsächlichen Privatnutzung zu achten ist.

Ein GmbH-Gesellschafter kann seine Rechte nur dann effektiv verteidigen und Ansprüche durchsetzen, wenn seine Beteiligung in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste richtig eingetragen ist. Diese wurde mit der letzten GmbH-Novelle erheblich aufgewertet, aber nur eine lückenhafte Kontrolle gewährleistet. In der Beratungspraxis hat sich nun gezeigt, dass die „neue” Gesellschafterliste auch einen enormen Bedeutungszuwachs bei Gesellschafterstreitigkeiten erfahren hat. So sind zum einen missbräuchliche Änderungen der Liste durch einen Geschäftsführer denkbar. Zum anderen sind Gesellschafterlisten, die vor der Gesetzesreform im Jahre 2008 nicht mit der erforderlichen Sorgfalt geführt wurden, häufig fehlerhaft – die Behandlung dieser alten Listen im neuen Recht ist umstritten. Schiemzik und Jänig besprechen ab Seite 2932 die Thematik der Gesellschafterlegitimation und zeigen ihre Bedeutung für Gesellschafterstreitigkeiten auf.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 2897
IAAAE-43826