Kindergeldanspruch eines in Deutschland ansässigen und
selbständig erwerbstätigen polnischen Staatsbürgers –
Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der nicht erwerbstätigen
Kindesmutter in Polen
Leitsatz
Ein in Deutschland ansässiger und selbständig erwerbstätiger polnischer Staatsbürgers, dessen Kind bei der nicht erwerbstätigen
Kindesmutter in Polen lebt, hat Anspruch auf Gewährung deutschen Kindergelds in voller Höhe, ohne dass dem ein etwaiger Anspruch
der Kindesmutter auf polnische Familienleistungen vorginge.
Diesem Anspruch steht die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter in Polen nicht entgegen, da diese selbst
die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG nicht erfüllt und daher keine i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG anspruchsberechtigte
Person sein kann.
Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 988/2009 bezweckt nicht, einen unstreitig bestehenden Kindergeldanspruch dem Anspruchsinhaber
unter Hinweis auf die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt eines im EU-Ausland wohnenden Familienangehörigen zu versagen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAE-43360
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.07.2013 - 16 K 4228/12 Kg
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.