Praxis des Internationalen Steuerrechts 2013
2013
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D. Streifzug durch neue DBA
I. DBA Niederlande (Spierts)
1. Einführungen zum DBA
a) Einleitung
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande (DBA NL) wurde am nach langjährigen Verhandlungen unterzeichnet und wird das derzeitige DBA aus 1959 ersetzen. Es soll zum in Kraft treten, wobei nach Wahl des Steuerpflichtigen das derzeit geltende DBA NL noch ein weiteres Jahr anwendbar bleiben soll. Das neue DBA NL orientiert sich weitestgehend am OECD-Musterabkommen, enthält aber auch eine ganze Reihe Besonderheiten, die überwiegend in das umfangreiche Protokoll aufgenommen wurden.
b) Abkommensberechtigung/hybride Gesellschaften/Geltendmachung von DBA-Vorteilen
Die Regelung zur Abkommensberechtigung (Art. 4 DBA NL) entspricht grundsätzlich dem OECD-Musterabkommen. Für natürliche Personen gilt nunmehr, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen das entscheidende Kriterium für die Bestimmung des abkommensrechtlichen Ansässigkeitsstaates ist. Als Merkmal für die Steuerpflicht ist für Gesellschaften explizit auch der Ort der Gründung aufgenommen. Des Weiteren gilt für niederländische Rechtsformen eine Ansässigkeitsfiktion, wenn sie für Zwecke der Körperschaftsteuer in den Niederlanden ansässig sind, vorausgesetzt ihre Einkün...