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StBMag Nr. 9 vom Seite 30

Die gute Seite an SEPA

So nutzen Sie SEPA, um Mandanten auf Lastschrift umzustellen

Autor: Claas Beckmann, Lesezeit: 5 Min.

Bei allem zu erwartenden Aufwand, den SEPA mit sich bringt, gibt es auch etwas Gutes: SEPA liefert Beratern und Beraterinnen einen Anlass, Mandanten das Lastschriftverfahren nahezulegen. Denn wenn schon über Neuerungen beim Zahlungsverkehr gesprochen und Formulare unterzeichnet werden müssen, dann doch am besten solche, die die Liquidität der Kanzlei sichern helfen. Damit Ihnen das leichter fällt, haben wir die notwendigen Schritte aufgeführt und bieten ein paar Formulierungsvorschläge für die anstehende Kommunikation mit den Mandanten.

Honorareinkünfte per Lastschrift sind doch die besten: Das Geld wird eingezogen, die Liquidität der Kanzlei ist gesichert. Kein Warten auf den Geldeingang, kein Erinnern, kein Mahnen. Und die meisten Mandanten ziehen ja auch mit und wählen die Lastschrift als Zahlungsmethode. Trotzdem gibt es in vielen Kanzleien einen Bodensatz von Mandanten, die jedes Honorar einzeln anweisen. Jetzt ist eine gute Gelegenheit, diese Mandanten zum Lastschriftverfahren zu bewegen.

Das Problem mit der Lastschrift ist jedoch, dass Mandanten spüren, wer am meisten davon profitiert – nämlich die Kanzlei. Natürlich ist der Einzug auch für den Z...