Fallsammlung Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
9. Aufl. 2013
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Kapitel 3: Gewerbesteuerpflicht, Steuermessbetrag (§§ 2, 11 GewStG)
Fall 5
Beginn der Gewerbesteuerpflicht
Sachverhalt
Cordula Koch macht sich mit dem Speiselokal „Zum goldenen Hirsch„ in Hirschhorn selbständig. Sie mietet das Lokal zum an und renoviert bis zum Jahresende die Geschäftsräume, wofür erhebliche Aufwendungen entstehen. Außerdem schaltet sie Ende 01 Anzeigen in mehreren Tageszeitungen. Die feierliche Eröffnung des Lokals erfolgt zum .
Wie a), aber das Lokal wird von der Koch KG betrieben. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt zum .
Wie a), aber das Lokal wird von der Koch GmbH betrieben. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt zum .
Einzige Komplementärin der vermögensverwaltenden Immo GmbH & Co. KG ist die Immo GmbH, die auch die Geschäfte der GmbH & Co. KG führt. Die Immo GmbH & Co. KG wird am ins Handelsregister eingetragen. Sie nimmt ihre vermögensverwaltende Tätigkeit zum auf. Im letzten Quartal 01 waren erhebliche Aufwendungen angefallen.
Aufgabe:
Wann beginnt in den o. g. Fällen jeweils die Gewerbesteuerpflicht?
Lösung
Das Speiselokal ist ein Gewerbebetrieb i. S. v. § 2 Abs. 1 GewStG. ...