Josef Köllen, Gudrun Reichert, Stefan Schönwald, Edmund Wagner

Fallsammlung Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

9. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61873-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-43589-8

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Fallsammlung Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (9. Auflage)

Kapitel 2: Der Steuergegenstand (§§ 2, 2a GewStG)

Fall 2

Gewerbesteuerpflicht bei verschiedenen Rechtsformen
Sachverhalt
  1. Dr. August Adler betreibt in Hirschhorn eine Praxis als Augenarzt. In einem besonderen Raum seiner Praxis hat er ein Kontaktlinsenstudio eingerichtet, wo er Kontaktlinsen anpasst und diese sowie das entsprechende Zubehör verkauft.

  2. Wie a), aber die Praxis und das Kontaktlinsenstudio werden von der Adler-Auge GbR betrieben.

  3. Alleinige Komplementärin der Häusle GmbH & Co. KG ist die Häusle GmbH, die auch die Geschäfte der GmbH & Co. KG führt. Die Häusle GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Biberach und vermietet Eigentumswohnungen im Großraum Stuttgart. Außer der Verwaltung und Vermietung der Wohnungen übt sie keine weitere Tätigkeit aus.

  4. Die Knifflig Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mosbach betreibt mehrere Steuerbüros in Nordbaden.

  5. Die Chic GmbH betreibt in Nordbaden mehrere Friseursalons. Alleinige Gesellschafterin der Chic GmbH ist Frau Susanne Schön. Die GmbH betreibt ihre Salons in Ladenlokalen, die sich im Alleineigentum von Frau Schön befinden, und zahlt hierfür an Frau Schön angemesse...

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