Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 9/2013 S. 261

Arbeitsrecht: Zigarettengeruch kein Kündigungsgrund

Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Zigarette in der Pause, auch wenn es im Betrieb selbst ein Rauchverbot gibt. Denn das Rauchen außerhalb der Geschäftsräume ist erlaubt, auch wenn der Arbeitnehmer anschließend nach Zigarettenrauch riecht. Eine fristlose Kündigung, wie im entschiedenen Fall, sei ohne vorheriges klärendes Gespräch nicht möglich (vgl. ArbG Saarlois, Urteil vom - 1 Ca 375/12).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen