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NWB-BB Nr. 9 vom Seite 282

Externe Teilung von Versorgungsansprüchen

Der Unternehmer als Ausgleichsberechtigter

Dipl.-Kffr. Carmen Mausbach

Geht eine Ehe in die Brüche, müssen nicht nur die Sach- und Vermögenswerte, sondern auch die Rentenanwartschaften geteilt werden. Kommt es zur externen Teilung, fordert das Familiengericht die ausgleichsberechtigte Person auf, innerhalb einer bestimmten Frist einen Zielversorgungsträger zu benennen. Dies stellt für die ausgleichsberechtigte Person allerdings in der Regel eine nahezu unlösbare Aufgabe dar, weil der Markt intransparent ist und die meisten Berater hinsichtlich der Rechtslage und der sich daraus ergebenden Möglichkeiten oftmals überfordert sind. Der Beitrag beleuchtet, welche Fallstricke bei einer externen Teilung von Versorgungsansprüchen bei Unternehmern lauern und wie die Anwartschaften aus einer betrieblichen Rentenversicherung optimiert werden können.

I. Sicherung der Altersrente durch den Versorgungsausgleich

1. Rechtliche Grundlage

Unter dem Versorgungsausgleich wird der Ausgleich der von den Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaftsrechte verstanden. Dies sind diejenigen Anwartschaften, die ein Ehegatte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Rentenversicherung, bei einer Beamtenversorgu...

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