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Entwurf eines BMF-Schreibens zu den neuen Nachweispflichten bei EU-Lieferungen
Detailregelungen zur Gelangensbestätigung und weiteren Nachweismöglichkeiten
Der Bundesrat hat am die Neuregelung der Nachweispflichten zur Erlangung der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verabschiedet (vgl. Alefs, USt direkt digital 6/2013 S. 8 ff.). Aktuell liegt ein Entwurf für ein BMF-Schreiben vor, dass weitere Details aus Sicht der Finanzverwaltung enthält und kurz vor der Veröffentlichung steht. Nachfolgend sollen schwerpunktmäßig der Inhalt des Entwurfes dargestellt und die Probleme diskutiert werden.
A. Gelangensbestätigung
Die Gelangensbestätigung ist durch die Neuregelung flexibler ausgestaltet worden. Bei der Gelangensbestätigung in „Reinform“ also mit Unterschrift des Abnehmers sieht die Finanzverwaltung mehrere Möglichkeiten. Die Unterschrift des Abnehmers kann auch von einem von dem Abnehmer zur Abnahme des Liefergegenstands Beauftragten oder von einem zur Vertretung des Abnehmers Berechtigten geleistet werden (vgl. auch Abschnitt 6a.4 (2) UStAE-E):
Arbeitnehmer des Abnehmers;
ein beauftragter selbständiger Lagerhalter, der für den Abnehmer die Ware entgegennimmt;
ein anderer Unternehmer, der mit der Warenannahme beauftragt wurde;
in einem Reihengeschäft der tatsächliche (letzte) Abnehmer am Ende der Lie...