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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Keine Steuer auf Müllgebühren (hib)
Kernbereiche öffentlichen Handels wie die Müllabfuhr oder die Abwasserentsorgung werden auch in Zukunft mehrwertsteuerfrei bleiben. Dies hat die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage mitgeteilt.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Die Bundesregierung versichert in einer Antwort (BT-Drucks. 17/14516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): „Der Kernbereich öffentlichen Handelns – der originär hoheitliche Bereich, in dem es keinen Wettbewerb gibt – wird auch in Zukunft nicht der Umsatzsteuer unterliegen.„ Dies betreffe insbesondere die Bereiche der klassischen Eingriffsverwaltung sowie die gegenüber dem Bürger erbrachte Entsorgung von Müll aus privaten Haushalten sowie die Abwasserentsorgung. Voraussetzung sei allerdings, dass die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben würden.
Mehr dazu online im NWB Nachrichten-Bereich
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