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Nachfolge in die Familien-GmbH durch Erbfall
Zivilrechtliche und steuerliche Folgen des Todes eines Gesellschafters
[i]Tölle, NWB 17/2013 S. 1316; Ehlers/Meimberg/Pohl, NWB 34/2012 S. 2783Die typische Nachfolgesituation in einer Familien-GmbH lässt sich wohl wie folgt charakterisieren: Die Geschäftsanteile werden von einem oder beiden Ehegatten gehalten. Die Gesellschafter sind auch die Geschäftsführer. Die dem Betrieb der GmbH dienenden Grundstücke stehen im Eigentum der Gesellschafter und sind der Gesellschaft entgeltlich zur Nutzung überlassen. Steuerlich liegen regelmäßig die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung vor. Es sind ein oder mehrere erwachsene Kinder vorhanden, die teilweise auch im Betrieb mitarbeiten. Die inzwischen in die Jahre gekommenen Unternehmensgründer denken zwar schon an die Nachfolge, schieben die Entscheidung aber vor sich her. Letztwillige Verfügungen wurden entweder noch nicht getroffen oder sind nicht mit der Satzung der GmbH und dem Gesellschaftsvertrag der Besitzgesellschaft einer Betriebsaufspaltung abgestimmt. Plötzlich und unerwartet tritt der Erbfall ein. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die zivilrechtlichen und steuerlichen Folgen beim Tod des Gesellschafters einer Familien-GmbH unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsaufspaltung.