Arbeitshilfe Februar 2014

Kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG bei mit dem benutzten Kraftrad nicht befahrbarer und mautpflichtiger Straßenverbindung

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Ist die kürzeste Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 Halbsatz 1 EStG verkehrsmittelunabhängig zu bestimmen, auch wenn die kürzeste mit dem Auto befahrbare Straßenverbindung, die die Durchfahrung eines mautpflichtigen Tunnels vorsieht, mit dem Moped des Steuerpflichtigen nicht befahren werden darf? - Falls ja, rechtfertigt dies, der Berechnung der Entfernungspauschale die tatsächlich benutzte Strecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Wegstrecke nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 Halbsatz 2 EStG zugrunde zu legen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB TAAAE-42807